Besuchskonzept vom 23.12.2020
Grundlage des Besuchskonzeptes ist die Coranaschutzverordnung in der Fassung vom 18.12.2020
Sowie die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
( CoronaAVPflegeund Besuche) vom 23.12.2020 mit der Verpflichtung dieses der WTG Behörde vorzulegen
Ab dem 01.07.2020 sind Besuche in vollstationären Einrichtungen der Pflege unter strenger Einhaltung der Hygienerichtlinien nach den Vorgabe des RKI möglich.
Durchführung:
1. Terminabsprachen:
Alle Angehörigen sind über die Besuchszeiten informiert. Die Besucher werden gebeten sich vor den Besuchen am Empfang persönlich anzumelden.
An den Wochentagen von Montag bis Freitag ist keine Anmeldung der Besuche erforderlich.
Für Besuche die an den Wochenenden stattfinden sollen, muss eine vorherige Anmeldung stattfinden.
Die Anmeldung kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:30 Uhr vereinbart werden.
2. Häufigkeit und Dauer der Besuche:
Pro Bewohner dürfen zwei Besuche pro Tag von maximal 2 Personen , im Außenbereich
Mit 4 Personen stattfinden.
Bewohner*innen dürfen die Einrichtung alleine oder mit anderen Bewohner*innen und Besucher*innen der beschäftigten derselben Einrichtung verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten.
Als Dauer des Verlassens sind mindestens sechs Stunden täglich zugelassen.
Nach Rückkehr sind die Bewohner*innen zu testen und ein zweites Mal nach drei Tagen.
Die Besuchszeiten sind:
Montag-Freitag: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
14:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Am Samstag , Sonntag und Feiertagen: 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nur mit vorheriger telefonischer Terminvergabe.
Außerhalb der Besuchszeiten ist die Einrichtung für Besuche nicht geöffnet.
In dringenden Ausnahmesituationen wie z.B. die Begleitung in der Sterbephase, sehen
wir von den festgelegten Besuchszeiten ab.
3. Besucherscreening:
Jeder Besucher wird auf der Screeningliste bzw. Besucherregister nach RKI eingetragen.
Neben dem Namen des Besuchers mit Datum und Uhrzeit sowie aufgesuchter Bewohner werden auch Symptome nach Covid 19 Erkrankungen abgefragt sowie die Temperatur mittels Stirnthermometer erfasst. Bei Auffälligkeiten wird der Besuch verwehrt.
Die Listen werden 4 Wochen aufbewahrt.
4. Hygieneregeln:
· Jedem Besucher werden die Hygieneregeln ausgehändigt ( Anlage)
· Zudem wird auf verschiedenen Aushängen über die Regeln informiert
· jeder Besucher trägt eine FFP2 Maske
· Besucher desinfizieren sich die Hände
· die Abstandsregeln sind einzuhalten mindestens 1,5 Meter
· Sofern während des Besuchs Bewohner und Besucher eine Mund-Nase-Bedeckung nutzen und vorher und hinterher bei den Besuchern und den Bewohnern eine gründliche Händedesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstand nicht erforderlich
· die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes in den Bewohnerzimmer tragen die Bewohner und Besucher
5. Besuchsbereiche:
5.1. Außerhalb der Einrichtung:
Auf der Terrasse und in den Umlagen des Seniorenzentrum z.B. Dementengarten /
Rosengarten
5.2 Innerhalb der Einrichtung
Innerhalb der Einrichtung dürfen die Besuche ausschließlich in den Bewohnerzimmern stattfinden .
Die Besuche dürfen nicht in den öffentlichen Räumen wie Wohnküche, Cafeteria und im Eingangsbereich ect. stattfinden.