Wir möchten Sie über die Inhalte der neuen Corona-Allgemeinverfügung, Pflege und Besuche, des Ministeriums informieren.
Ab sofort:
- dürfen die Bewohner*innen das Seniorenzentrum alleine oder mit Besuchern*innen bzw. Beschäftigten unter Einhaltung der Regelung zur Coronaschutzverordnung für 6 Stunden,
ohne anschließende Isolierung, verlassen. Dabei tragen die Bewohner*innen und die Begleitungen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
- Die Einrichtung steht allen Dienstleistern (Frisör, Fußpflege, etc.) Seelsorgern sowie
Ehrenamtlichen Helfern offen.
Ab dem 01.07.2020:
- Die Bewohner*innen können täglich Besuche empfangen, die keiner zeitlichen Begrenzung unter einer Stunde unterliegen.
- Die Besuche sind auf je 2 Besuche pro Tag und Bewohner von max. 2 Personen,
im Außenbereich von 4 Personen, beschränkt.
- Besuche auf den Bewohnerzimmern sind zugelassen. Hier tragen die Bewohner*innen
und Besucher*innen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Bewohnerzimmer.
- Ein Kurzscreening der Besucher*innen mit Temperaturmessung wird weiterhin durchgeführt. Ein Besuchsregister ist zu führen.
- Grundsätzlich ist bei den Besuchen der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Sofern während des Besuches Bewohner*innen und Besucher*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung benutzen und vorher sowie hinterher eine gründliche Händedesinfektion erfolgt,
ist die Einhaltung des Mindestabstandes nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig.
Die Besuche bedürfen ab dem 01.07.20 keiner vorherigen telefonischen Terminabsprache mehr.
Da wir weiterhin zur Dokumentation aller Besucher*innen sowie Dienstleistern verpflichtet sind, gelten nachfolgend aufgeführte Besuchszeiten:
Montag – Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Einhaltung der Besuchszeiten bitten wir dringend einzuhalten.
Nur so ist es uns möglich eine Nachverfolgung sicher zu stellen.
Wir bitten um Beachtung der verbindlichen Hygienevorgaben:
- Mundschutz tragen
- Händedesinfektion vor und nach Verlassen der Einrichtung
- Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Wir begrüßen es sehr, dass unseren Bewohner*innen die Teilhabe an sozialen Kontakten wieder ermöglicht werden.
Trotz aller Lockerungen, möchten wir Sie aber auf die Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung bezüglich der Umsetzung der Hygienemaßnahmen hinweisen, die zum Wohl und Schutz aller dienen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Renate Gartmann-Schnepel
Einrichtungsleiterin